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Rechte + Pflichten für Vollmitglieder
 1. Rechte
Die Vollmitglieder sind berechtigt
- die Identity Plattform BrokerGate® für das Single Login im Verkehr mit den angebundenen Versicherern und für den Zugang zum Internet-Auftritt der IG B2B zu nutzen,
- die von der IG B2B erarbeiteten Fachkonzepte und Verzeichnisse für eigene Zwecke - vorbehältlich der Statuten (III, Punkt 3 + IV, Punkt 1) - vollumfänglich zu verwenden,
- den XML-Viewer der IG B2B für die Konvertierung der XML-Dokumente zu nutzen,
- als Administrator (Selbstadministration) ihr Mitgliederprofil zu erstellen und zu warten.
- ihr Stimmrecht an der Mitgliederversammlung der IG B2B und bei Beschlüssen der IG B2B auf dem Zirkularwege auszuüben,
- an Informationstagungen der IG B2B teilnehmen,
- in Strategieforen, Projekten und Fachgruppen der IG B2B aktiv mitzuarbeiten und an diesbezüglichen Vernehmlassungen teilzunehmen,
- das Member-Logo der IG B2B in ihrer Werbung zu verwenden und sich damit als IG-Mitglied auszuweisen.
Versicherer und Maklersoftwarehersteller sind zudem berechtigt
- nach der Erklärung der Teilnahme am Datenaustausch die XML-Dokumentation der IG B2B für den betroffenen Kernprozess bei der operativen Umsetzung zu nutzen.
 2. Pflichten
Die Vollmitglieder sind verpflichtet
- das persönliche Passwort und das Benutzerkennwort für den Zugang zum BrokerGate® der IG B2B sorgfältig und sicher aufzubewahren und diese vor Verlust sowie der Kenntnis durch Unberechtigte zu schützen,
- die von der IG B2B erarbeiteten Unterlagen nur für eigene Zwecke zu verwenden und nicht an Dritte - auch nicht auszugweise - weiterzugeben sowie für die Einhaltung durch die internen Empfänger von Unterlagen der IG B2B zu sorgen
und sind nicht berechtigt
- in die Websites eingebrachte Software (insbesondere Viewer) ganz oder teilweise zu ändern, zu kopieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), in die Bestandteile zu zerlegen, zu verkaufen, zu verpfänden, oder sonst wie den Quellcode herzuleiten oder die Software als Grundlage für die Erstellung anderer Softwareprogramme, abgeleiteter Werke oder sonst auf eine Weise zu verwenden, welche die Rechte der IG B2B oder Dritter verletzen könnten.
Mai 2012

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